Dienstag, 1. November 2011

.












"Die Düsseldorfer CDU hält es für unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen "in abergläubische Praktiken" verwickelt gewesen seien."?
Die Frauen sind nach damaligen Rechtsgrundsätzen zu Recht verurteilt und verbrannt worden."
"Beweisführung durch Folter, Gerichtsverhandlungen ohne Widerspruchsrecht oder auch nur Anhörung des Angeklagten... Ja klar, das muss man unterstützen. Schliesslich wollen wir ja wieder da hin ..."















.