Ein thealogisches Fundament für die Rechtssprechung wird selbstverständlich auch integraler Bestandteil des Faches Thealogie. Es gibt in weiten Teilen der Weltbevölkerung eine große Nachfrage nicht nach psychologischer, sondern vor allem nach religiöser Unterstützung in entscheidenden Lebenssituationen. Wie man hier lesen kann:
"Erst begrüßte das Oberhaupt der Anglikaner, Rowan Williams, überraschend die „unvermeidliche“ Verbreitung der Scharia. Wenn man ihre Elemente ins Zivilrecht übernähme, würde dies soziale Spannungen mindern, argumentierte der Erzbischof von Canterbury. Später nannte der ranghöchste englische Richter, Nicholas Phillips, die Scharia geeignet für die Schiedsgerichte, allerdings stellte er klar, dass das britische Recht Vorrang haben müsste. Das ärgert den Anwalt Faiz Siddiqi, der als Chef des Muslim Arbitration Tribunal (MAT) ein eigenes Netz aus sieben Scharia-Gerichten betreibt ...
„Wir haben eine gute Ethik, wir beschützen die Frauen. Darüber müsste sich der Staat freuen.“ Der bärtige Sheikh nennt auch Deutschland ein „offenes Land“ für die Einführung der Scharia. „Intelligente Menschen werden davor keine Angst haben“, versichert der Anhänger der Polygamie".
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